Der Börsendienst für erfolgreiche Trader und Investoren
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Stand: 09. März 2018
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1. Anlegerschutz durch feste Regeln (Börsenregularien) und Gütesiegel
Der Schutz der Anleger an den einzelnen deutschen Börsenplätzen wird zum Einen durch das Börsengesetz (BörsG) gewährleistet, zum anderen durch einschlägige Börsenregularien, die an den einzelnen Börsen zum Tragen kommen.
Aspekte von Börsenregularien
Diese Regularien stellen sicher, dass beispielsweise alle Teilnehmer einen gleichberechtigten Zugang zur Börse erhalten, und die Teilnehmer bei der Preisermittlung auch gleich behandelt werden. Zudem geben sie dem Anleger ausführliche Informationen über die Handelsabläufe an die Hand und sorgen für eine hohe Markttransparenz. Weitere Regularien befassen sich mit der Preisermittlung von Wertpapieren, die fair und zu marktgerechten Preisen erfolgen soll, sowie mit einer allgemein ordnungsgemäßen Abwicklung des Börsengeschäftes. Eine lückenlose und umfassende Aufsicht über den Börsenhandel wird ebenfalls durch die Börsenregularien sichergestellt.
Gütesiegel
Börsen wie unter anderem die Börse Stuttgart, gewährleisten Anlegerschutz auch durch das Gütesiegel „Börsenpreis“. Dieses stellt sicher, dass Orders, die an der Börse in Auftrag gegeben werden, immer zu dem Preis, der das Gütesiegel „Börsenpreis“ trägt, durchgeführt werden. Das Gütesiegel garantiert, dass der Auftrag auf der Grundlage fester Regeln ausgeführt wird, und eine Überwachung der Preisermittlung sowie der Auftragsabwicklung von der zuständigen Handelsüberwachungsstelle erfolgt.
2. Anlegerschutz durch Transparenz
Um einen Schutz der Anleger an den Börsenplätzen gewährleisten zu können, ist eine hohe Transparenz des Börsenhandels erforderlich. Deshalb stellen die deutschen Börsen sicher, dass neben den An- und Verkaufspreisen auch Kurszusätze und Umsatzzahlen einsehbar sind. Diese Zahlen sind Indikatoren für künftige Kursentwicklungen und daher für Anleger besonders wichtig. An den meisten Börsenplätzen können diese Zahlen über die Internetseite der jeweiligen Börse sekundengenau eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht in der Regel die Möglichkeit, über eine so genannte Times & Sales Funktion bzw. ein Kursblatt die bereits getätigten Transaktionen einsehen zu können.
3. Anlegerschutz durch Überwachung
Ob an der Börse alle Aufträge fair und zu marktgerechten Preisen abgewickelt werden, kann der Privatanleger in der Regel nicht selbst beurteilen. Deshalb sind Anleger darauf angewiesen, dass die ordnungsgemäße Abwicklung von Börsengeschäften durch unabhängige Institutionen überprüft und überwacht wird.
Anlegerschutz durch die BaFin
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) stellt dabei ein zentrales Organ dar, das zur Bekämpfung von Insidergeschäften sowie von Marktmanipulationen eingesetzt wird. Sie überprüft unter anderem auch Ad-hoc-Meldungen und wichtige Stimmrechtsmeldungen, trägt die Solvenzaufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute und beaufsichtigt darüber hinaus auch Kapitalanlagegesellschaften. Zudem ist die BaFin für die Genehmigung von Verkaufsprospekten zuständig, die sich um Wertpapiere und Vermögensanlagen drehen.
Überwachung deutscher Börsenplätze
Die einzelnen deutschen Börsenplätze werden von den jeweiligen Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Handels nach den geltenden Vorschriften des Börsengesetzes (BörsG). Die Börsenaufsichtsbehörden überwachen die Preisbildungsprozesse, registrieren elektronische Handelssysteme und beaufsichtigen außerdem auch börsenähnliche Systeme.
Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt)
Die Handelsüberwachungsstelle stellt ein selbstständiges Börsenorgan dar. Sie ist für die Überwachung der Preisfeststellungen sowie des Parketthandels und elektronischen Handels zuständig. Unregelmäßigkeiten werden von der Handelsüberwachungsstelle geprüft und anschließend der Aufsichtsbehörde bzw. den Geschäftsführungen der Börse mitgeteilt.
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