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Wirecard: Ernst & Young im Fadenkreuz der Investoren

Anlegern könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer des DAX Konzerns zustehen

München, 29. Juni 2020. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY) war seit vielen Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut. Dabei hatte sie bis zuletzt immer wieder bestätigt, dass die bilanzierten Zahlen der Realität entsprechen. Tatsächlich jedoch ging ein Schock durch Deutschland, als Wirecard und EY letzte Woche zugaben, dass wohl etwa ein Viertel der Bilanzsumme, d.h. 1,9 Mrd. Euro „fehlen“. Ob die fehlenden knapp 2 Mrd. Euro nur die Spitze des Eisbergs sind, wird sich vorrausichtlich erst im weiteren Verlauf herausstellen.

Damit stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten erfüllt haben. Laut Presseberichten verteidigt sich EY damit, dass der nun aufgedeckte, mutmaßliche Betrug früher nicht hätte aufgedeckt werden können. „Das kann ich nicht nachvollziehen.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München. Denn es gab seit 2008 immer wieder gravierende Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bilanzierung durch Wirecard. Schon früh zweifelten beispielsweise Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) an den bilanzierten Zahlen der Wirecard AG. Diese wiederum trat den Vorwürfen zum Teil erstaunlich rabiat entgegen, verwies auf die Prüfungen von EY und konnte trotzdem nicht verhindern, dass immer wieder Kritik laut wurde. Im weiteren Verlauf erschienen im Jahr 2016 dann mehrere Artikel in der Financial Times, wonach die Rechnungslegung von Wirecard zum Teil auf Fälschungen und falschen Konten beruhe. Wirecard reagierte auch hierauf wieder jeweils mit öffentlichen Dementi, Stellungnahmen und Erklärungen, wonach die Richtigkeit der ausgewiesenen Zahlen nicht nur von Wirecard, sondern auch „unabhängig“ im Rahmen des Jahresabschlusses verifiziert würde.

Auch EY selbst ging in ihren Bestätigungsvermerken auf die Vorwürfe ein - segnete die bilanzierten Zahlen aber trotzdem uneingeschränkt ab. Dabei musste EY klar gewesen sein, dass viele von der jahrelangen, kritischen Berichterstattung verunsicherte Anleger gerade auf die Richtigkeit der Testate von EY vertrauten. „So, wie ich es sehe, hat EY erst viel zu spät geeignete Prüfungsnachweise eingeholt und davor zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihr bestätigten Geschäftszahlen der Wirecard AG in den Jahresabschlüssen die tatsächliche Lage nicht zutreffend wiedergaben.“ meint Rechtsanwalt Braun (mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG nicht verwandt oder verschwägert).

CLLB Rechtsanwälte rät allen Aktionären und Anleihegläubigern, die gerade wegen der vermeintlich unabhängigen und sorgfältigen Abschlussprüfung durch EY in Wirecard investiert haben, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.       

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de

Aktientipps und Trading-Ideen mit starken Hebeln!

Unser Konzept basiert auf vorgeschlagenen Einstiegskursen, die wir unter Berücksichtigung der Charttechnik und der Trading-Signale ermitteln und nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit versuchen die richtigen Einstiegsmomente für Long- und Short-Trades zu finden. Wir wollen mit unseren Einstiegskursen möglichst Verluste vermeiden oder mindestens gering halten und gehen bei den vorgeschlagenen Einstiegskursen von einem bereits vorhandenen kurzen Trend aus. Diese Strategie ist seit 2015 sehr erfolgreich gewesen und wir gehen davon aus, dass wir auch in Zukunft damit Erfolg haben werden. Neben den Aktientipps und Trading-Ideen auf Basiswerte, also einzelne Aktien, gibt es im RuMaS Express-Service auch Vorschläge für Hebelprodukte. Das bedeutet, dass man mit kleinem Geld auch hohe Gewinne machen kann. Dabei sollten die Abonnenten natürlich den Einsatz auf ihr Budget gut anpassen und im Zweifel nur mit geringen Beträgen einsteigen, denn der Hebel wirkt sich natürlich auch bei einer negativen Entwicklung des betreffenden Wertes aus und kann im Ernstfall bis zum Totalverlust führen. Bei den Hebelzertifikaten werden Papiere mit Wetten auf steigende Kurse, und manchmal auch auf fallende Kurse genannt. Das bedeutet, dass man als Abonnent bei RuMaS auch in schlechten Börsenphasen oder einer negativen Entwicklung einer bestimmten Aktie mit fallenden Kursen durchaus gute Gewinne erwirtschaften kann. Die Hebelzertifikate sind natürlich eher etwas für risikobereite Anleger und für völlig angstfreie Trader gibt es manchmal auch Trading-Ideen, die als „Zocker-Trades“ bezeichnet werden. Das sind Trading-Ideen, die durchaus in kurzer Zeit zu hohen Gewinnen führen können, aber auch das Risiko stark erhöhen.

Kundenmeinung

Samuel H.: Ich möchte mich von ganzem Herzen bei Ihnen für Ihre tollen Trading-Tipps bedanken. Durch Zufall bin ich auf Rumas gestoßen und seitdem Abonnent des Express Services. Ab Tag eins, konnte ich kontinuierlich Gewinne erzielen. Das ist wirklich klasse.

Manfred W.: Ich gratuliere Ihnen für Ihr gutes Timing und die hervorragende Recherche zu den ausgewählten Werten. Weiter so! Klasse!!!

Alexander K: Danke sagen möchte ich Ihnen für viele gute und ertragreiche Tipps, die hoffentlich noch vielen Menschen auch in Zukunft eine Hilfe sein werden.

Fritz L.: Ich bin 40 Jahre an der Börse, mit unterschiedlichen Methoden (Aktienclubs, Platow Börse etc.). Aber Ihre Vorgehensweise, Ihre Tipps und vor allen Dingen Ihr Einstiegszeitpunkt sind wirklich „allererste Sahne“ – Kompliment!

Chris E.: Ihre Analysen sind echt klasse. Seit ich das Abo bei Ihnen gebucht habe, könnte ich schon viele Tipps umsetzten und Gewinne erzielen. Ich freue mich jeden Abend auf Ihre Mail. Die Informationen machen Sinn, ich sag nur eins, machen Sie weiter so. Vielen vielen Dank für Ihren Service.

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