Debi Select CLLB Rechtsanwälte reichen Klage gegen die Debi Select wegen Prospektfehlern ein

16.02.2012 16:53

München, 16.02.2012 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Woche für einen Anleger eine Prospekthaftungsklage gegen die Debi Select Verwaltungs GmbH in Landshut eingereicht. Hintergrund der Klage ist, dass nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der Verkaufsprospekt der Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG in wesentlichen Punkten fehlerhaft ist. Nach der Rechtsprechung haftet der Anbieter eines geschlossenen Fonds, wenn der Verkaufsprospekt der Beteiligung unrichtige oder irreführende Angaben enthält, dem Anleger auf Schadensersatz, wenn dieser die Anlageentscheidung auf Grund des Prospektes getroffen hat. Der Anleger kann sodann Rückabwicklung der Beteiligung, d.h. die Rückzahlung des Erwerbspreises Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, fordern.

Darüber hinaus hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Denn zahlreiche Anleger, die sich bislang bei CLLB Rechtsanwälte gemeldet haben, sind bei Erwerb der Beteiligung nicht ordnungsgemäß beraten worden. So wurde u.a. nicht auf das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung hingewiesen. Stattdessen wurde die Anlage als sehr sicher dargestellt. Klärt der Berater den Anleger nicht ordnungsgemäß auf, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche des Anlegers. Dieser kann dann nicht nur Rückabwicklung der Beteiligung und die Auszahlung des investierten Betrages geltend machen, sondern darüber hinaus Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Insbesondere hinsichtlich der Prospekthaftungsansprüche ist dabei Eile geboten, da diese Ansprüche einer sehr kurzen Verjährung unterliegen.

Pressekontakt: Istvan Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei[at]cllb[punkt]de; Web: www.cllb.de

Pressemitteilung der CLLB Rechtsanwälte vom 16. Februar 2012

 

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